Wer benötigt eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens?
Gründerinnen und Gründer, die einen Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder andere Fördermittel beantragen möchten benötigen dafür eine Bescheinigung der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle.

Vorgehen bei fachkundiger Stellungnahme

  1. Antrag bei der Arbeitsagentur/ Jobcenter auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld stellen
  2. Erarbeitung der Businessplanunterlagen
  3. Abgabe der Unterlagen zusammen mit dem Formblatt für die Stellungnahme bei der fachkundigen Stelle

Kosten: Die fachkundige Stellungnahme ist meist kostenpflichtig (Bsp. IHK Erfurt 20,- Euro)

Wer erteilt eine fachkundige Stellungnahme?
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
Berufsständische Kammer (z.B. Innung)
Steuerberater

Worauf achten die fachkundigen Stellen besonders bei einer Tragfähigkeitsprüfung?

  • Hat der Gründer ausreichende fachliche und Branchenkenntnisse?
  • Hat der Gründer ausreichendes kaufmännisches und unternehmerisches Know-how?
  • Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. Konzession, Eintrag in die Handwerksrolle)?
  • Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?
  • Sind die geschätzten Umsätze realistisch?
  • Sind die geschätzten Kosten realistisch?
  • Ist der geschätzte Gewinn realistisch?
    Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?
  • Kann der Gründer seinen Kapitalbedarf finanzieren?
  • Hat er finanzielle Reserven, um Durststrecken zu überbrücken?
  • Wird das zu erwartende Einkommen dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?